Temmels
Was Hundehalter wissen und beachten sollten
(veröffentlicht am 19.02.2019)

In der Vergangenheit sind der Verbandsgemeindeverwaltung Konz vermehrt Beschwerden über Hundehalter vorgetragen worden, deren Hunde frei umherlaufen oder Gehwege, Grünstreifen oder öffentliche Plätze verunreinigen. Wir nehmen die Beschwerden zum Anlass, Hundehalter mit dieser Information darauf hinzuweisen, dass es neben den tierschutzrechtlichen Bestimmungen für eine artgerechte Haltung auch ordnungsrechtliche Vorschriften gibt, die es einzuhalten gilt. Daher bitten wir Hundehalter die nachfolgenden Regeln zu beachten, um ein friedliches Zusammenleben von Hundebesitzern und Nicht-Hundebesitzern zu gewährleisten:



Anleinpflicht

Gemäß Gefahrenabwehrordnung sind Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde daher nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Es ist ferner verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätzen mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen. Hundehalter und Hund sollten jedwedes Verhalten vermeiden, welches andere Menschen - mit oder ohne Hund – ängstigt und sollten besonders aufmerksam sein, wenn ihr Hund unangeleint ist.

Verunreinigung durch Hundekot

Hundekot auf öffentlichen oder privaten Fläche ist nicht nur ekelerregend, sondern schlichtweg verboten. Kot birgt erhebliche Hygienegefahren und ist als Abfall umgehend zu beseitigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer unverzüglich verpflichtet! Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Mit einem Hundekotbeutel kann die Hinterlassenschaft in einem Abfallbehälter ortsnah entsorgt werden. Auch Hundehalter können behilflich sein, indem Sie andere Hundehalter auf Verfehlungen ansprechen, wenn diese den Kot nicht entfernen.

Wenn Hundehalter sich diese Vorgaben bewusst machen und sich daran halten, können Konflikte mit anderen Hundehaltern, Nicht-Hundehaltern oder gar mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Konz vermieden werden. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

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